Blower-Door
Prüfung der Luftdichtheit der Gebäude
Mit dem Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit der Gebäude überprüft. Vermeiden Sie kostspielige Folgeschäden durch Feuchtigkeit.
Service Information
Im November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)in Kraft getreten.
In dem Paragraphen 26 des GEG wird die notwenige Prüfung der Dichtheit von Gebäuden beschrieben. Darin wurden nicht einfach die Regelungen des bis dahin geltenden Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) eins zu eins übernommen, sondern zumindest teilweise verändert.
Die komplette Gebäudehülle muss genauso dicht sein wie die verputzten Außenwände.
Mit der Messung wollen wir mögliche Leckagen in der Gebäudehülle finden. Die alte Energieeinsparverordnung verwies auf die DIN 13829, das GEG dagegen fordert eine Messung bei Neubauten, deren Bauantrag nach Inkrafttreten des GEG gestellt wurde, gemäß dem nationalen Anhang der DIN ISO 9972. 2018-12.
Der Ablauf des Blower-Door-Tests:
- Ventilator wird mithilfe eines speziellen Rahmens und luftundurchlässiger Plane in eine Öffnung (vorwiegend Eingangstür) montiert. Alle anderen Fenster und Türen nach draußen werden geschlossen. Alle Innentüren geöffnet
- Beginn der Leckageortung mittels einem konstanten Unterdruck bei 50 Pascal. Das entspricht ca. Windstärke 5. Währenddessen wird im Gebäude Raum für Raum nach Leckagen gesucht
- 1 Messung: Unterdruck; Der Ventilator bläst Luft aus dem Gebäude und es strömt evtl. Luft durch Leckagen von Außen nach Innen
- 2 Messung Überdruck; Der Ventilator bläst Luft in das Gebäude
- Die Luftwechselraten der beiden Messungen ( Der Wert gibt an wie oft das Luftvolumen innerhalb einer Stunde ausgetauscht wird) werden verglichen. Der zulässige Höchstwert beträgt: Gebäude mit Lüftungsanlage 1,5, Gebäude ohne Lüftungsanlage 3,0