Energieausweis
Ein Muss bei Verkauf oder Neuvermietung
Seit dem 1. Oktober 2009 wurde mit derverschärften Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV),für Gebäude und ihre Anlagentechnik, die Pflicht zur Ausstellung einesEnergieausweises eingeführt.
Service Information
Der Hauseigentümer muss potenziellen Käufern und Mietern, bereits bei der ersten Besichtigung unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen. Andernfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Auch bei Anzeigen und Inseraten müssen gewisse Pflichtangaben im Onlineportal eingegeben werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Seit Mai 2014 werden alle ausgestellten Energieausweise beim Deutschen Institut für
Bautechnik in Berlin registriert. Durch die erhaltene Registriernummer wird den
zuständigen Behörden eine stichprobenartige Kontrolle der Ausweise ermöglicht.
Gleichzeitig sind wir Aussteller verpflichtet, Kopien der Ausweise auf Verlangen der
Kontrollbehörden vorzulegen.
Mittlerweile wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Als zertifizierter Energieberater erstellen wir sämtliche Arten von Energieausweisen. Welcher Ausweis für sie der Passende ist – dazu beraten wir Sie gerne!
Unsere Leistungen im Überblick
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Ein An- oder Verkauf einer Immobilie ist immer mit einer beträchtlichen Geldsumme verbunden. Ein Gutachten über den Verkehrswert schafft Klarheit für beide Vertragsparteien.
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Luftdicht bauen – so steht es in der Energieeinsparverordnung. Vermeiden Sie während der Bauphase teure Folgeschäden und lassen Sie die Luftdichtheit überprüfen.
Als Wärmebrücke bezeichnet man einzelne, örtlich begrenzte Schwachstellen einer Bau-Konstruktion, durch die mehr Wärme fließen kann als durch die umgebenden Flächen.
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