Über uns
Über 20 Jahre Erfahrung
Das Sachverständigenbüro Raffel wird als Familienunternehmen geführt, und hat es sich als Aufgabe gemacht, durch individuelle Beratung, zielgerichtet auf die Wünsche unserer Kunden einzugehen.
Persönliches
- Persönliche Aufgabenerfüllung
Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)
- Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Jeder Sachverständige verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
- Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht
- Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um mein Wissen und meine Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen, ist für mich regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO)
Auftraggeber
Zu unseren Auftraggebern gehören u. a.: Privatpersonen, Hausverwaltungen, Bauunternehmen, Handwerker, Kommunen/ öffentliche Verwaltungen, Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, Insolvenzverwalter Banken/ Sparkassen, Versicherungen, Regionale Klimaschutzagenturen, Verbraucherzentralen
